News & Events
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11.03.2024
In Klare Regeln für die betriebliche Invaliditätsversorgung – Eine Analyse zu den Urteilen des BAG aus unternehmerischer Sicht
Die Invaliditätsversorgung kann sich in der Praxis als eine wertvolle Zusage zur Absicherung der Mitarbeiter in einem Unternehmen darstellen, wenn sie denn auch im Invaliditätsfall effektiv ist und tatsächlich auch zur Auszahlung gelangt.
Die Analyse zu diesem Eintrag finden Sie in unserem PDF.
27.11.2023
Handelsblatt im Interview mit Michael Ries
In einem Experteninterview mit dem Handelsblatt erklärt Michael Ries, Geschäftsführer adesso benefit solutions, wie eine moderne Versorgungszusage eigentlich aussehen muss.
15.11.2023
Gebündeltes Know-how für neue bAV-Lösung
- Führender Vermögensverwalter Flossbach von Storch setzt auf adesso benefit solutions als ganzheitlichen Dienstleister
- Drei adesso-Gesellschaften sorgen für ein stimmiges Gesamtpaket aus Beratung, Administration, Software und Treuhand
Dortmund, 15. November 2023 – Mit einem betreuten Vermögen von rund 70 Milliarden Euro gehört Flossbach von Storch zu den führenden Vermögensverwaltern in Europa. Das Unternehmen beabsichtigt, den Markt der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Produktlösungen zu erschließen – und setzt dabei auf die adesso benefit solutions GmbH als ganzheitlichen Dienstleister.
27.10.2023
Die Entscheidung von IG Metall gegen das Sozialpartnermodell
Ein Kommentar von Niclas Bamberg, Head of Legal, adesso benefit solutions
Die IG Metall hat sich in einer Abstimmung gegen die Nutzung des Sozialpartnermodells (SPM) entschieden und die Überraschung, teilweise sogar Empörung, ist groß.
Dabei war die Ablehnung absehbar und ist aus guten Gründen erfolgt. Mit dem Sozialpartnermodell sollte ursprünglich die lange geforderte reine Beitragszusage eingeführt werden, um Risiken für den Arbeitgeber durch „Pay and Forget“ zu minimieren und die betriebliche Altersversorgung zu stärken.
Den vollständigen Kommentar zu diesem Eintrag finden Sie in unserem PDF.
22.09.2023
Eine Analyse zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2023 (2 BvL 22/17)
Unterschiede in der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen führen zu Klagen der Unternehmen
Seit Inkraftreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 29.05.2009 bestehen abweichende Regelungen für Ansatz und Bewertung der Bildung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz gem. §§ 249, 253 HGB zur Steuerbilanz. Vorher war der umgekehrte Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG entscheidend und führte zur gleichförmigen Bildung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz nach den Regelungen des § 6a EstG.
Fortführende Informationen zu diesem Eintrag finden Sie in unserem PDF.
05.09.2023
Handelsblatt Live: Keine Angst vor Zeitwertkonten
Spätestens seit Corona ist der Wunsch von Arbeitnehmern nach einer Flexibilisierung der Beschäftigungszeiten allgegenwärtig. Die Zeiten von starren Arbeitszeitmodellen und Kernarbeitszeiten sind in den meisten Branchen endgültig vorbei. Insbesondere die Generationen Y und Z suchen nach Möglichkeiten, die Arbeit mit ihren Lebensphasen in Einklang zu bringen. So würden immer mehr Menschen gerne vorzeitig in den Ruhestand gehen oder längere Freistellungen nehmen.
15.08.2023
Zulässigkeit eines Antragserfordernisses als Leistungsvoraussetzung für die Gewährung der Betriebsrente
Es ist möglich, den Anspruch auf Leistungen in Form einer betrieblichen Altersrente gemäß allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) von der Stellung eines Antrags abhängig zu machen.
Problemstellung
Das LArbG hatte vorliegend über die Zulässigkeit einer Klausel in den AVB zu entscheiden, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, den Anspruch auf Altersleistungen von der Stellung eines Leistungsantrags abhängig zu machen. Im konkreten Einzelfall konnte das Gericht im Wege der Auslegung der vertraglichen Unterlagen keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers feststellen.
Fortführende Informationen zu diesem Eintrag finden Sie in unserem PDF.
03.07.2023
Handelsblatt Live: Warum ein Angebot von modernen wertpapiergebundenen Versorgungszusagen und innovativen Zeitwertkontenmodellen für Arbeitgeber immer wichtiger wird.
Lange vorbei sind die Zeiten, in denen Arbeitgeber schon damit bei Arbeitnehmern punkten konnten, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) überhaupt anbieten. Das Angebot einer Direktversicherung garniert mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% ist auch kein Asset mehr, mit dem Arbeitgeber insbesondere bei jungen Arbeitnehmern punkten können, die sich bald im Grunde aussuchen können, wo sie arbeiten möchten.
24.05.2023
Handelsblatt Journal - Betriebliche Altersvorsorge und Kapitalanlage
Spannende Produkte und gute Bezahlung reichen nicht aus, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Es braucht ein großes Angebot an Benefits. In den Fokus rücken dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten (ZWK). Intelligent kombiniert, eingebunden in eine digitale Verwaltungsplattform sind sie ein entscheidender Faktor im „War for Talents“, erklärt Michael Ries, Geschäftsführer adesso benefit solutions in seinem Beitrag.
15.05.2023
Niclas Bamberg wird Head of Legal bei adesso benefit solutions
Die adesso benefit solutions GmbH erweitert mit der Einstellung von Niclas Bamberg zum 01.08.2023 die Kompetenz auf dem Gebiet der Altersvorsorgelösungen.
Niclas Bamberg ist als Rechtsanwalt, Berater und Unternehmensvertreter seit über 20 Jahren auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig, u. a. bei Lohoff und Sparkassen Pensionsmanagement in Zusammenarbeit mit der Heubeck AG. Bis zu seinem Wechsel zu adesso verantwortete er zwölf Jahre – neben Personalleitungsfunktionen – die betriebliche Altersversorgung der TÜV NORD Group und war dort auch für das konzerneigene CTA als Vorstandsmitglied verantwortlich.
05.05.2023
AGB-Kontrolle einer Kapitalisierungsoption
Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregeltes Recht, nach seiner Entscheidung anstelle der Zahlung laufender Renten eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten, ist mit § 308 Nr. 4 BGB unvereinbar und unwirksam, wenn die Kapitalleistung nicht mindestens dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der laufenden Renten entspricht.
26.04.2023
adesso SE informiert zum Sicherheitsvorfall
Am 11. Januar 2023 entdeckte die adesso SE einen externen Cyber-Angriff (wir berichteten am 2.2.2023 erstmals an dieser Stelle von diesem Vorfall).
Umgehend nach Entdeckung dieses Angriffs startete adesso umfassende forensische Analysen; zunächst durch das adesso-interne Sicherheitsteam, ab dem 16.1.2023 wurden zusätzlich erfahrene, externe Cyber-Security-Experten mit an Bord geholt.
Update - Stand: 26.04.2023, 11:00 Uhr
Mit Stand 26.04.2023 informieren wir über die aktuellen Ergebnisse der forensischen Untersuchungen.
Zusammengefasst wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- adesso hat seine Mitarbeitenden und Kunden inzwischen über die gewonnenen forensischen Erkenntnisse informiert.
- adesso hat Mitigationsmaßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen des Angriffs weiter einzudämmen.
- Die aktuellen Erkenntnisse werden seit dem 20.1.2023 kontinuierlich mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geteilt.
- adesso hat vorsorglich am 23.1.2023 die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) informiert.
- adesso arbeitet gemeinsam mit externen Sicherheitsexperten mit Nachdruck daran, die Sicherheit der IT-Infrastruktur als Reaktion auf den Angriff weiter zu erhöhen.
- Die forensischen Untersuchungen zum Ursprung und Hergang des Cyber-Angriffs sind mit der Identifikation des Einfallstors weitgehend abgeschlossen.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link.
23.03.2023
Betriebsrentenanpassung bei bestehendem Gewinnabführungsvertrag
Das BAG hat mit Urteil vom 15.11.2022 (3 AZR 505/21) entschieden, dass das Bestehen eines isolierten Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG keinen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der herrschenden Gesellschaft rechtfertigt.
11.07.2022
Novellierung des Nachweisgesetzes bringt uns zurück in die 80er Jahre
Die Novellierung des Nachweisgesetzes (NachwG) mit Wirkung zum 1. August 2022 (!) hat weitreichende Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Der Weg zur medienbruchfreien Personalarbeit scheint versperrt. Es muss wieder gedruckt und unterschrieben werden, sonst drohen hohe Geldbußen. Leider ändert wohl ein als Klarstellung gedachtes Schreiben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nichts an der Problematik.
Wir haben die Hintergründe zum Nachlesen in der Anlage zusammengefasst.
28.02.2022
adesso insurance solutions erwirbt Mehrheitsbeteiligung am Beratungshaus für Pensionsstrategie RIES Corporate Solutions
- adesso insurance solutions mit wichtigem Schritt in der Entwicklung zum
ganzheitlichen Benefit-Berater und -Dienstleister
- Bündelung von IT-Exzellenz und strategischer Beratung rund um die betriebliche Altersvorsorge sowie Zeitwertkonten für Unternehmen und Produktanbieter im Bereich Pensions in Deutschland
Die adesso insurance solutions GmbH hat sich mehrheitlich an der RIES Corporate Solutions GmbH, einem Beratungsunternehmen für Pensionsstrategie, beteiligt. Damit bauen die Spezialisten für Benefit-Verwaltungssoftware das eigene Leistungsangebot im Bereich der betrieblichen Benefits (bAV, Zeitwertkonten und Altersteilzeit) weiter aus und integrieren rechtliche, strategische, betriebswirtschaftliche, aktuarielle Beratung sowie Insolvenzsicherung und Administration in das Portfolio.
09.09.2020
Versorgungsausgleich – externe Teilung von Betriebsrenten: Entscheidung BVerfG geht ausschließlich zulasten der Arbeitgeber
Der Versorgungsausgleich kann verfassungswidrig sein, wenn bei der verpflichteten Person eine Kürzung des Anrechts erfolgt, ohne dass sich dies entsprechend im Erwerb eines selbstständigen Anrechts für die berechtigte Person auswirkt. Transferverluste aufgrund externer Teilung können zur Zweckverfehlung der Kürzung des Anrechts und damit zu deren Verfassungswidrigkeit führen.
08.09.2020
Aktuelle Hinweise zur Änderung der bAV-Förderung für Geringverdiener
Aktuelle Hinweise zur Änderung der bAV-Förderung für Geringverdiener Wesentliche Bestandteile dieser Änderungen sind eine Verdoppelung des Förderbeitrags für Geringverdiener (§ 100 Abs. 2 S.1 EStG), die Anhebung der förderfähigen Einkommensgrenzen (§ 100 Abs. 3 Nr.3 EStG), sowie die Anhebung der steuerfreien ArbG-Leistung (§ 100 Abs. 6 S. 1 EStG).
01.07.2020
Leistungskürzungen bei Pensionskassen
Der bereits seit zwei Jahren andauernde (Sanierungs-)Fall der Kölner Pensionskasse ist nicht der erste Fall solch einer Konstellation, allerdings hat er es in der öffentlichen Wahrnehmung weit „nach Vorne“ gebracht und soll daher beispielhaft für die Darstellung der Folgen für beteiligte Arbeitgeber dienen. Dabei spielen auch mehrere kürzlich erfolgte Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen eine Rolle.
24.06.2020
Änderung des Betriebsrentengesetzes in Kraft - ein Update
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juni 2020 (Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I, S. 1248) sind der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für Pensionskassenzusagen – also die PSV Beitragspflicht für nicht über Protektor geschützter Pensionskassen - sowie die geänderte versicherungsvertragliche Lösung
(Verzicht auf Arbeitgebererklärung) am 24. Juni 2020 in Kraft getreten.24.06.2020
Gesetzgeber erleichtert versicherungsvertragliche Lösung und schafft neue Probleme
Wenn Mitarbeiter mit Zusagen auf betriebliche Altersversorgung aus dem Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalls ausscheiden, bleibt i. d.R. eine unverfallbare Anwartschaft gem. § 2 Abs. 1 bzw. den Sonderregelungen in § 2 Abs. 5 und 6 BetrAVG bestehen. Arbeitgeber müssen demnach bei Eintritt des Versorgungsfalls die dann fällig werdende Versorgungsleistung an den Betriebsrentner zahlen. Dies ist mit einem entsprechenden administrativen und damit auch finanziellem „Zusatz“-Aufwand (Rentnerverwaltung) verbunden.
17.06.2020
BAG Urteil vom 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 - Anpassungsprüfungspflicht bei Pensionskassen
Anforderungen an gesetzlichen Ausschluss der Betriebsrentenanpassungsprüfung bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
Anmerkung zu: BAG 3. Senat, Urteil vom 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Leitsätze
1. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsrenten entfällt, müssen rechtlich feststehen, wenn der Versorgungsfall eintritt. Rechtliche Basis können eine vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Ansprüche sein.
06.04.2020
Coronavirus und die Auswirkungen auf betriebliche Zusatzleistungen
Das Coronavirus beschäftigt und nicht nur im gesundheitlichen Bereich, sondern erfasst nach und nach das allgemeine Wirtschaftsleben. Der Aktienmarkt verzeichnet den größten Einbruch seit der Bankenkrise vor 10 Jahren, Lieferengpässe drohen vor allem bei Waren- und Ersatzteillieferungen aus Asien und eine Rezession ist sogar wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich aktuell bereits viele Unternehmen mit dem Thema „Kurzarbeit“. So naheliegend dieses Thema personalpolitisch als Reaktion auf reduzierte Produktionsprozesse ist, so darf man Kurzarbeit nicht nur auf das Thema Arbeitszeit reduzieren, da die Konsequenzen vielfältiger Natur sind. So kann sich Kurzarbeit u.a. auch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten (ZWK) auswirken.
13.02.2020
„Starre Schichtpläne funktionieren nicht.“ - Das LAZ-Modell in der Praxis
Artikel bei GV-Manager Ausgabe 1-2/20
Zeitwertkontenmodelle gewinnen immer mehr an Bedeutung. Lesen Sie in der Ausgabe 1-2/20 der Zeitschrift GV-Manager über das Zusammenspiel von Arbeitszeitberatung und die Umsetzung durch adesso benefit.
05.12.2019
Aktuelles aus der Rechtsprechung
1. Einbeziehung befristet Beschäftigter in die betriebliche Altersversorgung
2. Unzulässige Mindesteheklausel von zehn Jahren in betrieblicher Hinterbliebenenversorgung
3. Betriebswirtschaftliche Anforderungen an die Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG – wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
4. Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung anhand der Besitzstands-rechtsprechung des BAG (sog. 3-Stufen-Theorie)
5. Besitzstandswahrung und Betriebsübergang16.11.2019
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2018) turnusgemäß angepasst.
12.11.2019
Referentenentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 12.11.2019 im Rahmen des bereits vorliegenden Referentenentwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) einen neu konzipierten Artikel X zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vorgelegt.
Schwerpunkt der vorgeschlagenen Änderungen ist nach aktuellem Sachstand die Einbeziehung von Pensionskassen.
31.10.2019
Digitalisierung in der bAV
Die Digitalisierung beeinflusst auch zunehmend das Themenfeld betriebliche Altersversorgung, bietet aber nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.
In dem gemeinsamen Beitrag von Dr. Tamara Voigt, Leverkusen, Alexandra Ziegler, Duisburg, und Michael Ries, Hamburg, haben sich die Autoren eine Abhandlung über „Arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte der Digitalisierung in der betrieblichen Altersversorgung – vom Bärendienst zum Wunschportal“ veröffentlicht.
29.10.2019
VWL erhöht den bAV-Förderbetrag nicht
Das Bundesfinanzministerium hat am 8. August ein Schreiben mit dem Betreff „Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung; wahlweise Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang gewährte Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers“ herausgegeben.
Michael Ries und Dr. Uwe Langohr-Plato im Gespräch mit Detlef Pohl.
16.09.2019
Abgrenzungsfragen § 26a BetrAVG
Abgrenzung „bestehende“/“neue“ Entgeltumwandlungsvereinbarung als Voraussetzung für die Fälligkeit des neuen gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ab 1. Januar 2019.
Die Autoren Dr. Uwe Langohr-Plato und Michael Ries zu dem Ergebnis, dass für die Frage der Fälligkeit des neuen gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG und der hierzu in § 26a BetrAVG geregelten Übergangsfrist i.d.R. Maßgeblich auf das Datum der individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarung abzustellen ist.
16.09.2019
BRSG mit Handlungsempfehlungen
Das BRSG ist bereits zum 01.01.2018 in Kraft getreten, aber seit dem 01.01.2019 ist es für alle Arbeitgeber wichtig, insbesondere den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung qualifiziert zu regeln.
13.09.2019
BRSG: die Krux mit dem ArbG-Zuschuss
Die Umsetzung des verpflichtenden 15%igen-Arbeitgeberzuschusses durch das Betriebsrentenstärkungsgesetztes stellt immer noch erhebliche Herausforderungen dar.
Seit Beginn dieses Jahres beschäftig die Fachwelt die auf den ersten Blick an sich relativ einfache Regelung des 15%-igen Zuschusses auf die Entgeltumwandlung immer wieder - anders.
10.09.2019
Arbeitsrichter denken anders
Dr. Uwe Langohr-Plato und Michael Ries bewerten das Urteil, in welchem ein Landesarbeitsgericht klargestellt hat, dass die AVB einer versicherungsförmigen bAV den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen.
In der betrieblichen Altersversorgung werden Versicherungsprodukte regelmäßig zur Finanzierung zugesagter Versorgungsleistungen eingesetzt...
08.09.2019
bAV – Haftungsfalle Versicherungsbedingungen
Die Rechtsprechung befasst sich mit Versicherungsbedingungen verschärft unter AGB-Kontroll-Aspekten und stellt bislang übliche Verfahrensweisen in Frage.
Zu aktuellen Problemfeldern in Versicherungsbedingungen äußern sich in dem Beitrag Herr Dr. Uwe Langohr-Plato und Michael Ries.
01.09.2019
40b und Beitragsfreiheit
Steuersystematisch kann § 40b EStG a.F. Ab 1. Januar 2018 bei Pensionskassenzusagen, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG erfüllen, grundsätzlich wohl nicht mehr zur Anwendung kommen.
Marco Herrmann und Michael Ries analysieren zwei Einzelfragen, die von dem in Überarbeitung befindlichen BMF-Schreiben tangiert werden.
09.11.2018
BRSG mit Handlungsempfehlungen
BRSG - aktualisierter Sondernewsletter zum Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Handlungsempfehlungen.
Das BRSG ist bereits zum 01.01. diesen Jahres in Kraft getreten, aber ab dem 01.01.2019 wird es für alle Arbeitgeber wichtig, insbesondere den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung qualifiziert zu regeln.
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18.01.2024 - Hamburg
11. Hamburger Tagung zur betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten
Prof. Dr. Dietmar Wellisch in Kooperation mit dem Hamburger Institut für betriebliche Altersversorgung laden ein zur "11. Hamburger Tagung zur betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten" am 18.01.2024: Zeitgemäße Gestaltungen und unterstützende Plattformlösungen
Zudem wird Michael Ries, Geschäftsführer adesso benefit solutions GmbH einen Vortrag über "Entlastung in der Pensionadministration durch künstliche Intelligenz" halten.
21.11 2023 – Köln
17. Jahrestagung AG ZWK
Zeitwertkonten als wertvoller Benefit im Arbeitsleben - Zeit als 2. Währung
13. - 15.11 2023 – Berlin
Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“
bAV - da tut sich etwas. Was sagen Experten aus Politik und Praxis zur Umsetzung der Änderungen des BSRG per 1.1.2022?
12. - 13.09.2023 - Hamburg
Hamburger Tage für Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger und der Gesundheitssektor im Allgemeinen sehen sich nach wie vor mit großen Herausforderungen konfrontiert: Rahmenbedingungen verändern sich in rasantem Tempo, immer wieder tauchen neue Bedrohungen auf.
Als Speaker vor Ort werden Michael Ries, Geschäftsführer adesso benefit zusammen mit Dr. Ralf Kohlhepp über das Thema "Neues zur Gestaltung und Bilanzierung von Altersversorgung", sowie Jörg Schroeder, Vorstand adesso zum Thema "Digital Health" einen Vortrag halten.
16. - 17.5.2023 - Berlin
aba-jahrestagung
Mitte Mai treffen sich in Berlin zum 85. Mal die bAV-Experten zu Deutschlands größter bAV-Tagung.
Unser neuer Leiter der Rechtsabteilung (Head of Legal) Niclas Bamberg wird ebenfalls vor Ort sein und einen spannenden Vortrag zum Thema „Fachkräftemangel durch Verrentung der Babyboomer und Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrente: Anpassung der bAV-Modelle zur
Weiterbeschäftigung notwendig?“ halten.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
22.01.2023 - Hamburg
10. Hamburger Tagung - aktuelle Fragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) & Zeitwertkonten (ZWK)
Unsere Geschäftsführer Dr. Michael Höhnerbach und Michael Ries werden in einem 45-Minütigen Vortrag über das Thema "Gestaltung, Umsetzung und Betrieb digitaler Benefit-Lösungen" sprechen.
Einen Kurzbericht zur 10. Hamburger Tagung finden Sie hier.
28.10.2022 – Berlin
AG ZWK-Jahrestagung 2022
Die Teilnehmer/-innen freuten sich über interessante Diskussionen mit ausgewählten Experten/-innen und Referenten/-innen im Zeitwertkontenumfeld.
Unsere Geschäftsführer waren ebenfalls vor Ort!
Weitere Impressionen unter:
https://www.agzwk.de/veranstaltungsdetails/ag-zwk-jahres-tagung-rueckblick.html
13.10.2020 – Digital
AG ZWK-Jahrestagung 2020
Näheres unter: https://www.zeitwertkonten.org/veranstaltungen.html
17.03.2020 – Berlin
21. Handelsblatt Jahrestagung- Betriebliche Altersversorgung 2020
Ein Mandant von adesso benefit solutions stellt die Beratungsergebnisse zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vor.
Näheres unter: https://veranstaltungen.handelsblatt.com/bav/