Dr. Uwe Langohr-Plato und Michael Ries bewerten das Urteil, in welchem ein Landesarbeitsgericht klargestellt hat, dass die AVB einer versicherungsförmigen bAV den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen.
Auszug:
Artikel bei LeiterbAV vom 21.06.2018
In der betrieblichen Altersversorgung werden Versicherungsprodukte regelmäßig zur Finanzierung zugesagter Versorgungsleistungen eingesetzt, sei es unmittelbar bei versicherungsförmiger Durchführung oder über Rückdeckungsversicherungen bei Pensionszusage und Unterstützungskassen. Von daher liegt es nahe, die Ausgestaltung der zugrundeliegenden Versorgungsvereinbarungen an den versicherungsvertraglichen Bestimmungen zu orientieren oder auf deren Anwendbarkeit dynamisch zu verweisen.
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