bAV – Haftungsfalle Versicherungsbedingungen

Die Rechtsprechung befasst sich mit Versicherungsbedingungen verschärft unter AGB-Kontroll-Aspekten und stellt bislang übliche Verfahrensweisen in Frage. Zu aktuellen Problemfeldern in Versicherungsbedingungen äußern sich in dem Beitrag Herr Dr. Uwe Langohr-Plato und Michael Ries.

 

Auszug:

Beitrag vom 15.06.2018 | BetrAV 04|2018

Für Versicherungsprodukte, die in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eingesetzt werden, ist das Zusammenspiel von Versicherungsmathematik, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und dem Betriebsrentenrecht (BetrAVG) von elementarer Bedeutung. Für die Auswahl der Produkte ist es wichtig, dass die vielen Nebenbedingungen, die durch Arbeits-, Steuer und Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie speziell durch das Betriebsrentengesetz normiert werden, in der technischen Umsetzung der Versicherungsprodukte und beim Ablauf des bAV-Gesamtprozesses von der Auswahl über die Implementierung bis zum laufenden Betrieb/Administration der Geschäftsvorfälle wie bspw. Ein-und Austritt von Versorgungsberechtigten berücksichtigt werden.

 

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