Die Novellierung des Nachweisgesetzes (NachwG) und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
Auch wenn sich die inhaltlichen Anforderungen an die nach dem NachwG mitteilungspflichtigen Informationen nicht wesentlich geändert haben, so stellt das
Festhalten an der strengen Schriftform einen Rückfall in die administrative Steinzeit der Personalarbeit dar.
Gerade durch die neu eingeführte Bußgeldregelung wird man sich überlegen müssen, ob und wie man mit der digitalen
Administration der bAV und ZWK weitermacht oder sich dem dadurch erzeugten Druck beugt und wieder die Papierproduktion ankurbelt.
Wir arbeiten an Handlungsempfehlungen und Lösungen. Sprechen Sie uns gerne an.
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