Allgemeine Geschäftsbedingungen der adesso benefit solutions GmbH
Geltungsumfang, abweichende Geschäftsbedingungen, mündliche Abreden
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der mit der adesso benefit solutions GmbH – im Folgenden abs – geschlossen wird.
Mitarbeiter der abs sind nicht bevollmächtigt, zu diesen AGB abweichende Individualvereinbarungen zu treffen. Solche Vereinbarungen bedürfen der Textform und können nur mit der Geschäftsführung, durch Prokuristen bzw. deren Genehmigung wirksam getroffen werden. Sonstige mündliche in Bezug auf den Vertrag getroffene Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch abs in Textform.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners können nur durch ausdrückliche Anerkennung durch die Geschäftsführung der abs in Textform in den Vertrag einbezogen werden.
Vertragsleistungen
Vertragsgegenstand ist die im Auftrag beschriebene Beratungs- oder Sachverständigenleistung bzw. sonstige Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
abs ist aufgrund des Nachweises besonderer Sachkunde zur Erbringung von Rechts-dienstleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG berechtigt. abs ist hierzu beim Oberlandesgericht Hamm unter Aktenzeichen 3712-8. 583 registriert.
abs ist als Honorar-Versicherungsberater bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund gemäß § 34d Abs. 2 GewO zugelassen. Die Registrierungsnr. lautet Nr. D 11BT-4PC00- 36.
abs ist zusätzlich als Honorar-Finanzanlagenberater bei der IHK zu Dortmund gemäß § 34h Abs. 1 Satz 1 GewO zugelassen. Die Registrierungsnummer lautet Nr. D-H-115-H8G2-19.
Von Standeswegen darf abs sich für die Erbringung von Beratungen nur durch den Ver-tragspartner vergüten lassen. Es dürfen keine Zuwendungen von Dritten, welche nicht Vertragspartner sind oder von Vertragspartnern zur Beratung beauftragt worden sind, im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Empfehlung oder Ver-mittlung von Finanzanlageprodukten als Folge der Beratung, angenommen werden.
Durch die abs im Rahmen der Risikoberatung abgegebene Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen sind stets als Vorschläge an den Beratungsnehmer zu verstehen. Solche Vorschläge sollen einer Verbesserung des begutachteten Risikos dienen.
abs erbringt ihre Beratungs- und Sachverständigendienstleistung unter Berücksichtigung der bei Vertragsabschluss bzw. Informationsaufnahme geltenden und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik sowie unter Wahrung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Berufsausübung.
abs ist berechtigt, sich zur Durchführung eines Auftrags ganz oder teilweise geeigneter Dritter zu bedienen. abs ist auch die Übertragung der Durchführung eines Auftrags an einen geeigneten Dritten ganz oder zu selbständigen Teilen gestattet.
Besteht die Aufgabe der abs ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung ist nicht Gegenstand der Vertragspflichten der abs.
Informationspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat abs ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle ihm bekannten und für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen zu überlas-sen. Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden, sind vom Vertragspartner unverzüglich bekannt zu geben und können zu Nachverhandlungen bezüglich des Vertragsgegenstandes führen.
Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehören nur dann zu den Vertragsleistungen, wenn dies ausdrücklich Auftrags-bestandteil ist. abs ist berechtigt, bei Ausführung des Auftrags die vom Vertragspartner genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als richtig und vollständig zugrunde zu legen.
Informationsübertragung, Datenschutz
Sämtliche im Rahmen der Auftragsausführung überlassenen Informationen werden von beiden Vertragsparteien vertraulich behandelt. Sofern Dritte mit einer Vertragsausführung beauftragt oder eingebunden werden, erstreckt sich die Verantwortung dieser Vertraulichkeitsabrede auch auf diese Personen. Für die Vertraulichkeitsabrede verletzende Handlungen ist zuvor die Zustimmung des Vertragspartners in Textform einzuholen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung uneingeschränkt, soweit hierdurch nicht ein Vertragspartner unangemessen an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert wird. In diesem Falle besteht ein Anspruch auf Freistellung von dieser Pflicht.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen und Daten vor der unberechtigten Kenntnisnahme und dem unbefugten Zugriff durch Dritte sorgfältig im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-Neu) zu schützen. Mitarbeiter sowie eingeschaltete Dritte sind in diesem Sinne zu verpflichten.
Sofern ein Vertragspartner eine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, willigt er ein, dass abs ihm ohne Einschränkung per E-Mail auftragsbezogene Informationen zusendet. Hierbei wird als bekannt vorausgesetzt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis erhalten können und nicht sichergestellt ist, dass die E-Mails tatsächlich vom Absender stammen, der angegeben ist. Eine diesbezügliche Haftung der abs für aus diesen Risiken entstehende Schäden wird ausgeschlossen, sofern nicht die Verwendung eines Verschlüsselungscodes individualvertraglich vereinbart wurde. Der Vertragspartner ist berechtigt seine Einwilligung gegenüber abs jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
abs ist befugt, die ihr anvertrauten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags zu verarbeiten oder, soweit vertraglich vereinbart, von mit der Vertragsausführung beauftragten Dritten (s. o.) verarbeiten zu lassen und an diese weiterzuleiten. Diese beauftragten Dritte sind an die Regelungen der DSGVO sowie des BDSG-Neu, insbesondere durch die Verpflichtung auf das Datengeheimnis, gebunden.
Im Übrigen wird abs im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über alle Tatsachen, die ihr in Erfüllung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen bewahren.
Insbesondere wird abs Beratungsergebnisse und/oder Gutachten im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze Dritten ausschließlich mit Einwilligung des Vertragspartners aushändigen.
Gewährleistung und Haftung
Ist eine Vertragsleistung der abs mit einem von dieser zu vertretenden Mangel behaftet, so sind Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners zunächst auf das Recht auf Nachbesserung beschränkt. Sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche leben erst bei Fehlschlag der Nachbesserung wieder auf.
Mit Ausnahme einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), aufgrund arglistigen Handelns oder einer übernommenen Garantie, oder für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber bei einer Verletzung von sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergebenden Pflichten nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf Schadensersatz, ohne jedoch auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Haftung zu verzichten.
Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung anderer dem Auftraggeber gegenüber bestehenden vertraglichen und außervertraglichen Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von abs auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe und dem Umfang nach für Unternehmensberatungstätigkeiten auf die in der be-stehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater festgelegten Höchstgrenzen von 2.000.000 Mio. Euro je Schadensfall (max. 4.000.000 Mio. EUR pro Kalenderjahr) und für Aktuar- inkl. Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten in der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Sachverständige, Gutachter, Aktuare festgelegten Höchstgrenzen von 1.000.000 Mio. Euro je Schadensfall (max. 2.000.000 Mio. EUR pro Kalenderjahr) beschränkt.
Für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten sowie außervertraglicher Verpflichtungen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gleiche gilt für eine etwa bestehende verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers.
Die Parteien sind im Rahmen der Schadenminderungspflicht in der jeweils eigenen Sphäre zur Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware (z.B. Viren und Troja-ner) nach dem Stand der Technik verpflichtet. Resultieren Schäden aus dem Verlust von Daten, so haftet eine Partei hierfür nur, soweit die Schäden auch durch ei-ne ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der relevanten Daten in einem üblichen und angemessenen Intervall nicht vermieden worden wären.
Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Schäden im Sinne vorstehen-der Haftungsregelungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Für Dritte, insbesondere dadurch erwachsende Schäden, dass ihnen der Vertragspartner die Leistungen der abs zur eigenen Verwendung zugänglich macht, haftet abs nur dann, wenn die Weitergabe bei Auftragserteilung vereinbart und der begünstigte Personenkreis konkret benannt wird. Die Haftung gegenüber Dritten ist immer auf den Umfang jener gegenüber dem Vertragspartner begrenzt.
abs hat nebst den vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen weitergehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen abgeschlossen. Auf Verlangen des Vertragspartners kann der Versicherungsumfang für einzelne Beratungsleistungen auf seine Kosten hin erweitert werden.
Verjährung
Ansprüche aus Gewährleistung oder auf Schadenersatz gegen abs, gleichgültig aus wel-chem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt im Zweifel mit der Über-sendung des Gutachtens bzw. mit der Beendigung des Auftrags. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursach-ten Schäden und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Vergütung, Auslagen und Aufwandsentschädigung
Für Rechtsdienstleistungen erfolgt die Vergütung von abs gem. § 4 Abs. 1 RDGEG grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Vertragspartner und abs schließen danach eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 126b BGB), der ein Tages- bzw. Stundensatz zugrunde liegt, der sich abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Auftrags nach der jeweils gültigen Vergütungstabelle der abs richtet. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf 15 Minuten gerundet. Abweichende, einzelvertragliche Vergütungsabreden gehen dieser Regelung vor. Alle Vergütungsangaben verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.
Die abzuschließende Vergütungsvereinbarung findet über Rechtsdienstleistungen hinaus in gleicher Weise Anwendung für damit im Zusammenhang stehende betriebswirtschaftliche und/oder versicherungsmathematische Beratung.
Für die Ausrichtung von Seminaren und/oder Schulungsveranstaltungen werden im Regelfall Pauschal-Vergütungen vereinbart.
Die Vergütungsansprüche der abs werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne jeden Abzug sofort zahlbar.
Sofern einzelvertraglich keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt bei Dauerschuldverhältnissen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
abs hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der durch ihre Tätigkeit veranlassten Auslagen. Erstattungsfähig sind Übernachtungskosten in nachgewiesener Höhe zzgl. Spesen, Fahrtkosten in nachgewiesener Höhe im Rahmen der steuerlich anerkannten Aufwandsentschädigungen sowie bei Nutzung der Deutschen Bundesbahn die Fahrtkos-ten der zweiten Klasse ohne Bahn Card bzw. der ersten Klasse mit Bahn Card 50 first. Bei Nutzung eines Flugzeugs sind die Kosten der Economy-Class der Deutschen Lufthansa AG zu erstatten. Die Wahl des Verkehrsmittels ist abs unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorbehalten. Grundsätzlich sind Reisezeiten Arbeitszeiten und werden als solche berechnet.
Urheberschutz
Die Urheberrechte der von abs erbrachten Leistungen verbleiben bei abs. Eine Veröffentlichung der Ausarbeitung der abs darf nur mit deren Einwilligung in Textform und unter Quellenangabe erfolgen.
Referenz
Der Vertragspartner ermächtigt abs über den Zeitraum der Vertragsabwicklung hinaus den Auftragnehmer, ihn in seine Referenzliste aufzunehmen und zu führen. Dies gilt nicht, sofern die Aufnahme in die Referenzliste eine unzumutbare Härte für den Vertragspartner darstellen würde.
Sachen / Unterlagen des Vertragspartners, Aufbewahrungsverpflichtung
Sind abs zum Zwecke der Vertragsausführung Sachen oder Unterlagen des Vertragspartners übergeben worden, so sind diese mit der Beendigung der Vertragsausführung vom Vertragspartner auf eigene Kosten zurückzunehmen.
Erfolgt keine unmittelbare Zurücknahme bei Beendigung der Vertragsausführung, so ist abs nur zu einer Aufbewahrung der Sachen und Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Fristen verpflichtet. Während dieser Zeit hat abs nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Nach Ablauf kann abs nach nochmaligem, gesonderten Hinweis gegenüber dem Vertragspartner über die in ihrem Besitz befindlichen Sachen und Unterlagen frei verfügen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist Dortmund bzw. Bensheim. Gerichtsstand ist, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und in dieser Eigenschaft den Auftrag erteilt hat, Dortmund.
Stand Juli 2022